Sicherheitsmesser gelten heute als eine der wirksamsten Maßnahmen, um Schnittverletzungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Ob in der Logistik, der Produktion, in Handel oder Handwerk – überall dort, wo Kartons geöffnet, Umreifungen durchtrennt oder Materialien zugeschnitten werden, gehören solche Schneidarbeiten zum Arbeitsalltag. Trotz ihrer Routine bergen diese Tätigkeiten ein erhebliches Verletzungsrisiko.
Vor diesem Hintergrund stellt sich vielen Unternehmen die Frage, ob der Einsatz von Sicherheitsmessern gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die kurze Antwort lautet: Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung gibt es bislang weder in Deutschland noch in der Europäischen Union oder auf US-Bundesebene. Dennoch sprechen die geltenden Arbeitsschutzvorschriften in ihrer Gesamtheit deutlich für den Einsatz sicherer Schneidwerkzeuge, sofern dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung angemessen ist.
Keine Produktpflicht – aber eine klare Pflicht zur Risikominimierung
Das moderne Arbeitsschutzrecht verfolgt keinen produktbezogenen, sondern einen risikobasierten Ansatz. Gesetze und Regelwerke schreiben Unternehmen in der Regel nicht vor, welche Werkzeuge konkret einzusetzen sind. Stattdessen verpflichten sie Arbeitgeber dazu, Gefährdungen systematisch zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu treffen, um Risiken möglichst wirksam zu reduzieren.
In Deutschland ergibt sich dieser Grundsatz insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). § 5 verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, während § 3 verlangt, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Auswahl von Arbeitsmitteln. Nach § 3 Abs. 3 BetrSichV soll die Gefährdungsbeurteilung bereits vor der Auswahl und Beschaffung der Arbeitsmittel begonnen werden. Bei ihrer regelmäßigen Überprüfung ist nach § 3 Abs. 7 BetrSichV der Stand der Technik zu berücksichtigen.
Ergänzend konkretisieren die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Anforderungen an sichere Arbeitsmittel und deren Verwendung.
Auf europäischer Ebene verfolgt die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG denselben Ansatz. Sie fordert, Risiken möglichst zu vermeiden beziehungsweise an ihrer Quelle zu bekämpfen und geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
Auch in den USA gilt mit den Anforderungen der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) ein vergleichbares Prinzip. Arbeitgeber müssen sichere Arbeitsmittel bereitstellen, erkannte Gefährdungen minimieren und ihre Beschäftigten entsprechend unterweisen.
Gemeinsam ist allen Regelwerken, dass sie keine allgemeine Verpflichtung zum Einsatz von Sicherheitsmessern enthalten. Sie verlangen jedoch, dass Unternehmen nachvollziehbar begründen können, warum die gewählten Arbeitsmittel für die jeweilige Tätigkeit geeignet und sicher sind.
Die Gefährdungsbeurteilung als zentrale Entscheidungsgrundlage
Die Entscheidung in Sachen Arbeitsmittel ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen.
Werden Beschäftigte mit Schneidarbeiten betraut – beispielsweise beim Öffnen von Verpackungen oder beim Zuschneiden von Materialien –, müssen die damit verbundenen Gefährdungen beurteilt werden. Dabei ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen sich das Risiko von Schnittverletzungen möglichst vermeiden oder wirksam reduzieren lässt.
Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Er kann und sollte sich dabei unter anderem von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich das STOP-Prinzip zu beachten:
S – Substitution: Gefährdende Arbeitsverfahren oder ungeeignete Werkzeuge möglichst vermeiden beziehungsweise durch sicherere Alternativen ersetzen
T – Technische Schutzmaßnahmen
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
P – Persönliche Schutzmaßnahmen
Sicherheitsmesser verfügen je nach Modell über unfallhemmende Merkmale wie automatisch oder vollautomatisch einziehende Klingen, verdeckt liegende Schneiden oder begrenzte Schnitttiefen. Bei einer auf Tätigkeit und Schneidmaterial abgestimmten Auswahl können diese Funktionen das Risiko von Schnittverletzungen deutlich reduzieren, und zwar ohne Beeinträchtigung effizienter Arbeitsabläufe. Aus Sicht des Arbeitsschutzes kann es daher geboten sein, geeignete Sicherheitsmesser gegenüber herkömmlichen Cuttermessern zu bevorzugen.
Liegt keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vor, erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus § 5 Arbeitsschutzgesetz und – bei der Verwendung von Messern als Arbeitsmittel – aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung nicht. Darüber hinaus müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert werden.

Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und der Stand der Technik
Dennoch: In vielen Unternehmen sind Sicherheitsmesser heute bereits fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Insbesondere in Logistikzentren, Versandlagern und Produktionsbetrieben gehören sie inzwischen zur Standardausrüstung. Unterstützt wird diese Entwicklung durch Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der DGUV sowie weiterer Fachorganisationen des Arbeitsschutzes.
Diese Empfehlungen besitzen zwar keinen Gesetzesrang, können Unternehmen jedoch wichtige Hinweise auf anerkannte Schutzmaßnahmen, bewährte Präventionslösungen und eine sichere betriebliche Praxis geben. Gerade diese Begriffe spielen im Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Unternehmen sind gehalten, technische Entwicklungen und anerkannte Schutzmaßnahmen bei der Auswahl ihrer Arbeitsmittel angemessen zu berücksichtigen.
Im technischen Recht werden häufig drei Schutzniveaus unterschieden: die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik und der Stand von Wissenschaft und Technik. Die Betriebssicherheitsverordnung definiert den Stand der Technik in § 2 Abs. 10 BetrSichV als den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, deren praktische Eignung zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit als gesichert erscheint.
Kommt es wiederholt zu Schnittverletzungen, obwohl geeignete Sicherheitsmesser verfügbar gewesen wären, wird es für Unternehmen zunehmend schwieriger zu begründen, warum auf weniger sichere Werkzeuge zurückgegriffen wurde.
Damit entsteht zwar keine unmittelbare gesetzliche Produktpflicht, wohl aber eine steigende normative Erwartung, moderne und risikoärmere Arbeitsmittel einzusetzen.
Mehr als nur Compliance
Der Einsatz von Sicherheitsmessern ist deshalb nicht allein eine Frage der Rechtskonformität. Er ist Ausdruck eines präventiven Sicherheitsverständnisses. Unternehmen, die geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, ihre Beschäftigten schulen und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen, reduzieren nicht nur Unfallzahlen. Sie stärken zugleich ihre Sicherheitskultur und dokumentieren, dass sie ihren gesetzlichen Pflichten systematisch nachkommen.
Darüber hinaus können geringere Ausfallzeiten, weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle und ein höheres Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu wirtschaftlichen Vorteilen beitragen. Investitionen in sichere Arbeitsmittel zahlen sich deshalb sowohl aus Sicht des Arbeitsschutzes als auch aus betriebswirtschaftlicher Perspektive aus.
Fazit
Normative Vorgaben verpflichten Unternehmen heute (noch) nicht ausdrücklich zum Einsatz von Sicherheitsmessern. Sie zwingen jedoch dazu, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Gerade bei regelmäßigen Schneidarbeiten sprechen diese Anforderungen für den Einsatz von Sicherheitsmessern.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob ein Gesetz Sicherheitsmesser ausdrücklich verlangt. Entscheidend ist vielmehr, ob angesichts der vorhandenen Risiken ein herkömmliches Cuttermesser noch die sicherste und angemessenste Wahl darstellt. Vor dem Hintergrund der Gefährdungsbeurteilung, des Standes der Technik und der Empfehlungen der Berufsgenossenschaften wird diese Frage heute in den meisten Anwendungsbereichen zunehmend zugunsten moderner Sicherheitsmesser beantwortet.







